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Rauchmelder

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Rauchmelder retten Leben!

Im Jahr 2003 führte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine Rauchmelderpflicht für alle Neu- bauten mit Wohnnutzung ein. Am 27.06.2007 verabschiedete der Landtag einen Gesetzesentwurf, die bestehende Regelung zu Rauchmeldern auch auf Altbauten auszudehnen und den Bestands- schutz für bestehende Wohnungen aufzuheben.

Dem § 44 Abs. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz wurde der folgende Satz 3 angefügt: ”Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.”

Somit endet diese Frist im kommenden Juli!

Versicherungen werden sich im Schadensfall auf dieses Gesetz berufen. Bei nicht vorhandenen Rauchmeldern können sie Leistungen kürzen oder gar ganz verweigern.

Weitere Informationen unter:

www.rauchmelder-lebensretter.de     oder                                                                                  http://www.lfv-rlp.de/index2.htm

 

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